Aktueller Stand Treibhausgase (Kältemittelverknappung)

 

Geld sparen durch Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten und

Verwendung von Kältemitteln mit niedrigem GWP

 

Die neue F-Gase Verordnung EU 517/2014 soll eine Minderung der Emissionen fluorierter Treibhausgase bewirken und so zur Begrenzung der Klimaerwärmung beitragen. Sie ist in Europa seit 2015 verbindliches Recht. 

Die Verordnung verbietet das Inverkehrbringen bestimmter Treibhausgase und Kälteanlagen und sorgt zudem über ein Quotensystem für ein erheblich reduziertes Marktangebot marktüblicher Kältemittel.

Treibhauspotenzial auch kurz „GWP“ (für „global warming potential“) eines Kältemittels und seiner jeweils betrachteten Masse in metrischen Tonnen. Dieses Produkt wird CO2-Äquivalent genannt.

                                     CO2-Äquivalent = GWP [-] x Masse [kg] / 1 000 [kg/t]

Es ist davon auszugehen, dass die Verfügbarkeit eines Kältemittels umso schneller sinkt, je höher sein GWP liegt. Nachfolgende Tabelle enthält Kältemittel und GWPs, die in heutigen Kältetrocknern eingesetzt werden:

 

Kältemittel  (GWP)

R-12 (10700)

R-11 (4700)

R-404A  (3922)

R-452A  (2140)

R-407A  (2107)

R-410A  (2088)

R-407F  (1825)

R-407C  (1774)

R-134a  (1430)

R-513A  (631)

Tabelle: Kältemittel früherer und heutiger Kältetrockner

 

Kältetrockner, die Kältemittel mit einem GWP von 2500 oder mehr einsetzen, dürfen seit dem 01.01.2020 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Von diesem Verbot sind R-404A-Kältetrockner betroffen. Die Zuwiderhandlung gilt in Deutschland als Straftat.

Als „zukunftssicher“ bzgl. seines Kältemittels kann ein Kältetrockner bezeichnet werden, wenn:


 - ein effizienter Betrieb mit dem gewählten Kältemittel realisiert wird;
 - alle Komponenten seines Kältekreislaufs für das Kältemittel zugelassen und marktverfügbar sind;
 - die Verfügbarkeit des Kältemittels über die typische Lebensdauer für Fertigung und Reparaturen gegeben ist.

Der letzte Punkt ist umso wahrscheinlicher, je niedriger der GWP des eingesetzten Kältemittels ist.

 

Das zukunftsorientierteste Kältemittel derzeit heißt R-513A mit einem GWP von nur 631.

 

Ein Verstoß gegen die im Folgenden genannten Pflichten gilt als Ordnungswidrigkeit im Sinne des Chemikaliengesetzes und wird mit Geldbußen in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet:

 

Das Verbot des Kältemittels R22 ist seit 2015 Vorschrift : es müssen laut EG 2037/2000 Kältetrockner bei Reparatur oder bei erforderlicher Wiederbefüllung mit R22 stillgelegt werden. Vermeiden Sie einen Ausfall Ihrer Druckluftaufbereitung und handeln Sie jetzt.

 

Betroffene Kältemittel:

Das Verbot betrifft alle teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffe (H-FCKW). Dazu zählt insbesondere das Kältemittel R22 und alle Gemische die diesen Stoff enthalten. Grund für die Verbote ist die schädigende Wirkung auf die Ozonschicht.

Für vollhalogenierte Kältemittel, wie R12 und R11 (FCKW) gilt dieses Verbot schon seit längerem.

 

Unter der Telefonnummer 06172-8686411 beraten wir Sie gerne.

Schmitt und Vogel

Kompressoren & Nagelgeräte GmbH
Industriestraße 25
61381 Friedrichsdorf (bei Frankfurt)
Telefon: 06172-8686411

Produkte & Leistungen

  • Drucklufttechnik
  • Kompressoren & Anlagen
  • Befestigungstechnik
  • Klammer & Nagelgeräte
  • Wartungen & Reparaturen
  • Mietservice
Schmitt und Vogel GmbH, Industriestraße 25, 61381 Friedrichsdorf, Deutschland

Geschäftszeiten:

Montag – Donnerstag
7.30 – 12.00 Uhr & 13.00 – 17.00 Uhr
Freitag
7.30 – 12.00 Uhr & 12.30 – 14.30 Uhr
Termine für Beratung, Verkauf oder Abholung nur nach Vereinbarung.
Kaeser
JUN AIR
Teseo
Paslode
Haubold
BeA
L&W
Silver-Line
Bostitch
Prebena

Schmitt und Vogel: Seit 1969 auf Kompressoren und Drucklufttechnik spezialisiert

Hier finden sie weitere Produkte, Zubehör und Dienstleistungen aus folgenden Bereichen:

© Schmitt & Vogel Kompressoren und Nagelgeräte GmbH.
Alle Rechte vorbehalten. Alle Marken, Logos und Produktbilder sind Eigentum der jeweiligen Hersteller.